Natriumhydrogencarbonat

Natriumhydrogencarbonat ist ein Natriumsalz der Kohlensäure, das auch zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet wird. Es ist im Backpulver enthalten und somit fester Bestandteil in fast allen Backwaren, Getreidemischungen, Kuchen und Torten. Auch in der Medizin ist der Einsatz weit verbreitet, vor allem zur Regulierung der Magensäure, und bekannt unter dem Namen Bullrich-Salz. Natriumhydrogencarbonat ist somit für Mensch und Umwelt völlig gefahrlos und nebenwirkungsfrei anzuwenden.

Vor etwa 100 Jahren entdeckte ein deutscher Apotheker die Wirkung von Natriumhydrogencarbonat gegen Echten und Falschen Mehltau. Er schützte damit schon zu damaliger Zeit seine Rosenstöcke und Obstbäume umweltfreundlich und nebenwirkungsfrei gegen die gefürchteten Pilzkrankheiten. Natriumhydrogencarbonat wird in Wasser gelöst und tropfnass auf die Pflanzen gesprüht. So erhöht es den pH-Wert an der Blattoberfläche und erschwert Echten und Falschen Mehltaupilzen das Anhaften an den Pflanzen.

Mehltaupilze gehören zu den bekanntesten und verbreitesten Pflanzenkrankheiten. Mehltaubefall ist durch einen pudrigen, weißlichen Belag meist auf der Blattoberseite zu erkennen. Ein geringer Anfangsbefall kann sich innerhalb weniger Tage großflächig ausbreiten. Durch Mehltau werden Pflanzen stark geschädigt. Bei Nutzpflanzen kommt es zu Ertragseinbußen und in vielen Fällen gar zur vollständigen Zerstörung der Ernte. An Ziergewächsen wie Rosen zeigt sich der Schaden durch blasse Blüten und welke Blätter.

In der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung registrierte Basissubstanz

Im Oktober 2015 hat die EU-Kommission Natriumhydrogencarbonat in der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (1107/2009) als Basissubstanz zugelassen. Seitdem ist der Einsatz als Fungizid zur Bekämpfung von Mehltau und Apfelschorf sowie zur Nacherntebehandlung von Lagerkrankheiten zulässig.

Anwendung:

Zur besseren Haftung sollte das Natriumhydrogencarbonat zusammen mit einem Pflanzenöl – z.B. Niemöl (Neemöl) – und einem Emulgator – z.B. dem Niemölemulgator (Neemölemulgator) „Rimulgan“ – eingesetzt werden. Diese Kombination bildet einen hauchdünnen Überzug auf den Blättern und sorgt somit für eine gleichmäßige Verteilung und gute Haftung des Natriumhydrogencarbonats. Alle diese Stoffe sind für den Menschen und seine Haustiere ungiftig und ihr Einsatz ist nützlingsschonend.

Pflanzenöl und Emulgator zusammenmischen zu formuliertem Öl.

Ansetzen der Spritzbrühe: „Natriumhydrogencarbonat“ in Wasser lösen, anschließend das formulierte Öl einrühren. Mit einem Spritzgerät tropfnass ausbringen.

Die Behandlung alle 7 - 14 Tage wiederholen.

Dosierung pro Liter Spritzbrühe:

Rosen, Obstbäume, Sträucher:
Natriumhydrogencarbonat: 5 - 10 g
Formuliertes Öl: 5 - 10 ml

Gemüse, Salat:
Natriumhydrogencarbonat: 2,5 - 5 g
Formuliertes Öl: 5 ml

Weinbau:
Natriumhydrogencarbonat: 5 - 10 g
Formuliertes Öl: 5 ml

Produkte mit Natriumhydrogencarbonat:

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